Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Schreibweise, es sind aber beide Geschlechter angesprochen.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Aktion:    Erlebnis-/pädagogische Programme, Projekt bzw. Aktionstage, Einzelmodul

Teilnehmer (TN): TN ist die Institution, die für mehrere Personen eine Aktion bucht.

Einzelteilnehmer (ET): ET ist die einzelne Person, die an einer Aktion teilnimmt.

Gebühren: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion. Sie werden entsprechend der Aktion als Einzel- oder Gruppengebühren ausgewiesen.

Veranstalter: Anbieter einer Aktion, einer Programmfahrt, eines Projekttages.

§ 2 Anmeldung

Eine verbindliche Anmeldung zu einer Aktion erfolgt durch Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung. Es gelten aus­schließlich die in der Leistungsvereinbarung und Buchungsbestätigung genannten Preise und Leistungen. Der TN bzw. ET erkennt die Geschäftsbedingungen an, soweit Sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.

§ 3 Bezahlung

3.1             Der TN bzw. ET leistet, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 20% der Programmkosten innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Vertrages. Die im Vertrag vereinbarte TN/ET-Gebühr (Restbetrag) muss bis spätestens mit Ende der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.

3.2             Firmen leisten, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 20% der Programmkosten nach Erhalt des Vertrages. Der Restbetrag muss bis spätestens mit Ende der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.

3.3             Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann der Vertrag von Seiten des Veranstalters nach vorheriger Mahnung gelöst werden. Dabei werden Rücktrittspauschalen in der unter Punkt 4 aufgeführten Höhe erhoben.

3.1 §651r

Sollten wir als Reiseveranstalter fungieren, erhalten Sie nach geleisteter Anzahlung einen Sicherungsschein. In diesem Fall gelten in Abweichung zu diesen Bedingungen unsere allgemeinen Reisebedingungen, sofern Sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden.

Wir sind im Besitz der Insolvenzversicherung bei der Travelsafe GmbH.

§ 4 Rücktritt durch den TN

Der Rücktritt von einer bestätigten Aktion hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim Veranstalter. Der Anspruch des Veranstalters auf eine Rücktrittspauschale beträgt:

·        bis 21. Tage vor Reisebeginn 10 %,

·        ab 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 25 %

·        ab 13. Tag vor Reisebeginn 75 %

·        am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt 90 %

Es bleibt dem TN oder ET unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Außerdem wird in allen Fällen des Rücktritts durch den TN eine Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt in Höhe von 150 € fällig. Dies gilt nicht für den Rücktritt nur eines oder mehrerer Einzelteilnehmer einer Gruppe.

Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 5 Rücktritt und Abbruch durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

5.1             die Durchführung einer Aktion aufgrund mangelnder Beteiligung (mind. 18 ET) nicht möglich ist, es sei denn es gibt andere Absprachen über die Teilnehmerzahl im Vorfeld. Der Teilnahmepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ein Rücktritt wegen mangelnder Beteiligung ist bis 48 Stunden vor Programmbeginn möglich.

5.2             Das Programm aufgrund der auftretenden Gruppendynamik und Zusammensetzung der Gruppe nicht mehr durchgeführt werden kann.

5.3             Gebuchte Programmbausteine aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden können, die im Verantwortungsbereich der TN bzw. ET liegen und durch diese zu vertreten sind (Klettern, Bogenschießen u.a.)

5.4             Die Aktion kann vor Ort abgebrochen werden, wenn ET rassistisches, respektloses und sexistisches Verhalten Anderen gegenüber zeigen und trotz pädagogischer Betreuung nicht unterlassen, so dass die gebuchten Aktionen gefährdet und damit nicht durchführbar sind.

5.5             Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner einen sofortigen Ausschluss von dem Programm/ Aktion aussprechen.

Tritt der Veranstalter aus einer unter Punkt 5.2-5.5 genannten Gründe zurück, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an­rechnen lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, Mehrkosten tragen die TN.

§ 6 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Tritt ein bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar außergewöhnlicher Umstand ein, welcher die Aktion, das Programm unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Veranstalter, als auch der TN / ET den Vertrag im Vorfeld kündigen. Der TN wird unverzüglich über die Kündigung unterrichtet.

Tritt der außerordentliche Umstand während einer Aktion ein, so bieten wir ein Ersatzprogramm für Bausteine, die nicht durchführbar sind, an. Der Veranstalter kann in Abstimmung mit den TN/ET eine Änderung oder Variation der Aktion neu vereinbaren. Ist die Kündigung erfolgt, werden die Gebühren abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen erstattet. Mehrkosten tragen die TN.

§ 7 Mitwirkungspflicht/ Mängelanzeigen

Der TN und der ET müssen auftretende Mängel sofort bei Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner, Am Anger 6, 07381 Bodelwitz schriftlich anzeigen.

§ 8 Aufsichtspflicht

Der Veranstalter ist für den Ablauf der vereinbarten Aktionen verantwortlich. Bei den Aktionen bleibt die Aufsichtspflicht bei den mitreisenden Betreuern und Lehrern. Die Veranstalter sind nach Maßgabe der Bedingungen vor Ort und der vertraglichen Vereinbarung in die Aufsichtspflicht eingebunden.

Es gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und Schulfahrten – Erlasse für Klassenfahrten.

§ 9 Haftungsbeschränkung

9.1          Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.

9.2          Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt

9.3          Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.

9.4          Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden.

9.5          Für Schäden, die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner im Rahmen der Veranstaltung durch die ET zugefügt werden, haftet der TN im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Zusätzliche Kosten

Im Gebührensatz für das Programm nicht!! enthalten sind:

·        Kosten der An- und Abreise

·        Individualversicherungen

·        Reiserücktrittversicherung.

§ 11 An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich individuell ohne Begleitung des Veranstalters und zwischen 10 und 12 Uhr. Der Veranstalter ist über die Ankunftszeit zu unterrichten.

§ 12 TN Zahlen

Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner empfiehlt den Abschluss einer Reiserrücktrittversicherung.

Wenn nicht anders vereinbart, wird die dem Vertrag/ Leistungsvereinbarung zugrunde liegenden TN Zahl fällig. Die Mindestteilnehmerzahl, die zu tragen ist, liegt bei 18 zahlenden TN, es sei denn es gelten andere Vereinbarungen.

Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner ist bis 7 Tage vor Fahrt/ Aktionsbeginn über die genaue TN Zahl zu informieren. Erfolgt dies nicht, wird die Gebühr für die in der Leistungsvereinbarung genannten TN Zahl fällig.

Ausnahmen sind möglich, u.a. bei neu zusammen gesetzten Klassen, Klassenstufen 5 und 7, bei denen eine konkrete TN Zahl bei Anmeldung noch nicht feststehen kann.

§ 13 Trainereinsatz

Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner behält sich vor, die Anzahl der Trainer kurzfristig zu ändern, sollte TN Zahlen oder andere Umstände dies bedingen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB zieht nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach.

Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit dem Vertrag und den Angeboten sind gegenstandslos. Es gilt die schriftliche Erklärung.

Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner

Am Anger 6

07381 Bodelwitz

Handy 0172-3448188

Mail info@abenteuer-in-thueringen.de

www.abenteuer-in-thueringen.de

IBAN DE05830505050002023504

BIC: HELADEF1SOK