REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner

Stand 23.10.2018

Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Schreibweise angewandt, beide Geschlechter sind angesprochen.

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a - y BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (nachfolgend Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.

§1 Abschluss des Reisevertrages und Leistungen

1. Mit der Anmeldung der Reise bietet der Kunde/ Teilnehmer der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich auf einem Anmeldeschreiben, per Faxanmeldung, auf elektronischem Wege oder mündlich/telefonisch erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Personensorgeberechtigten zu bestätigen.

Wir bitten Sie, das Anmeldeformular sorgsam auszufüllen und körperliche oder psychische Beeinträchtigungen oder sonstige wichtige und relevante Informationen mit zu teilen. Diese Angaben sind vertraulich und dienen der Vorbereitung des Tour Leiters. Hierzu lesen Sie bitte auch unsere aktuelle Datenschutzverordnung sorgfältig durch.

2. Bei Abschluss des Reisevertrages und Leistungen bei Kinder- und Jugendreisen bitten wir Sie, das Anmeldeformular sorgsam auszufüllen und körperliche oder psychische Beeinträchtigungen oder sonstige wichtige und relevante Informationen wie z.B. Heimeinrichtung, Pflegekind im Sinne des Kindes/ Jugendlichen mit zu teilen. Diese Angaben sind vertraulich und dienen der intensiven Vorbereitung der Teamer und der pädagogischen Fachkräfte. Hierzu lesen Sie bitte auch unsere aktuelle Datenschutzverordnung sorgfältig durch.

3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner zustande. Die Anmeldenden stehen für die Vertragsverpflichtungen aller durch sie angemeldeten Mitreisenden ein, sofern dies ausdrücklich und gesondert erklärt wird.

4. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss und Zusendung der Reiseanmeldung wird eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt, sofern der Kunde/Teilnehmer nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Diese Reisebestätigung ist zugleich die Rechnung. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsumfang der Ausschreibung.

5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde/Teilnehmer dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt.

6. Die von der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

7. Mindestteilnehmerzahlen sind in den jeweiligen Reiseausschreibungen hinterlegt. Bitte beachten Sie das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters bis 20 Tage vor Reisebeginn, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

8. Sind bei Kinder- und Jugendreisen keine Mindestteilnehmerzahlen in den Reiseausschreibungen angegeben, gilt eine Mindestteilnehmerzahl pro Durchgang von 18 Kinder/ Jugendlichen. Bitte beachten Sie das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters bis 20 Tage vor Reisebeginn, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

9. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 möglich.

§2 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden/Teilnehmer der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Insolvenzversicherungsschein im Sinne § 651r BGB. Nach Vertragsabschluss ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 14 Tagen zu überweisen ist. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restsumme wird 14 Tage vor Reiseantritt fällig sofern der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und das Rücktrittsrecht der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner aus dem in Ziffer 6 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Der zu zahlende Betrag ist spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Terminen unter Angabe des Namens und der Vertragsnummer auf folgendes Konto zu überweisen:

Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner
IBAN DE05830505050002023504
BIC: HELADEF1SOK

Buchungs- / Rechnungsnummer, Name

Wir besitzen eine Insolvenzschutzversicherung bei der Travelsafe GmbH, Neuburger Str. 102f, 94036 Passau, Tel. 0851 52152, Email: info@travelsafe.de.

2. Leisten Sie die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht von Ihnen besteht, so ist die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten.

 

§ 3 Leistungsänderungen

Der Umfang, der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der für die Reise gültigen Reiseausschreibung. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind vor dem Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden/Teilnehmer, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder ohne Entgelt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Teilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Teilnehmer in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§ 4 Rücktritt vom Reisevertrag durch den Anmelder

1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

2. Bei Rücktritt vor Reisebeginn oder tritt der Anmelder die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.

3. Der Veranstalter verliert in diesen Fällen den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Abenteuer in Thüringen, Michael Oechsner, zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden/Teilnehmer durch den Reiseveranstalter zu begründen ist.Bei der Berechnung der Entschädigung sind die Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn sowie die gewöhnlich ersparten Aufwendungen, als auch die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

bis 21. Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab 13. Tag vor Reisebeginn 75 %
am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt 90 %

4. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es steht ihnen frei, uns nachzuweisen, dass unsere Aufwendungen geringer waren.

5. Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

6. Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner ist verpflichtet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

7. Die Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.

8. Innerhalb einer angemessenen Frist kann der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die dadurch entstehenden Mehrkosten. Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner darf eine Erstattung von Mehrkosten nur dann fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

In diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren.

§ 5 Versicherungen

Wir empfehlen folgende Versicherungen: private Haftpflichtversicherung, den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und eine private Unfallversicherung.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner besitzt eine Spezial-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter (Travelsafe GmbH).

Vertragspartner für die Insolvenzversicherung/ Sicherungsscheine ist die Travelsafe GmbH.

§ 6 Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt des Reisebeginns die Erklärung zugegangen sein muss hingewiesen wird und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben wird. In jedem Fall ist er dann dem Kunden gegenüber verpflichtet, nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise, hiervon in Kenntnis zu setzten und ihm die Rücktrittserklärung zuzusenden. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Bitte beachten Sie das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters 20 Tage vor Reisebeginn, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

7. Kündigung aus Gründen, die die/ den Reiseteilnehmer*in betreffen

1. Wir können nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn ein Teilnehmer die vertragsgerechte Durchführung der Reise nachhaltig gefährdet oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt oder im Interesse der Sicherheit notwendig ist. (z.B. Diebstahl, Fremd- und Eigengefährdung, Gewalt, Bedrohung, Drogen, unerlaubtes Entfernen, ausländerfeindliche, rechtsradikale, sexistische Äußerungen und Handlungen, Straftatbestände)

1.1   Der Teilnehmer wird verwarnt und vom Reiseleiter/Teamer/ Trainer notfalls schriftlich abgemahnt. Kündigen wir den Vertrag aus vorgenannten individuellen Gründen des Teilnehmers, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Muss der Teilnehmer aus bereits erwähnten Gründen vorzeitig abreisen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Teilnehmer zu tragen. In diesem Falle steht Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

1.2   Ändert der Teilnehmer von Kinder- und Jugendreisen Verhalten nicht, werden wir uns mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen und das weitere Verfahren abstimmen. Die Entscheidung zur Abreise/Abholung trifft in jedem Fall in Abstimmung mit dem Betreuerteam der Reiseveranstalter in Person der Geschäftsleitung. Kündigen wir den Vertrag aus oben genannten individuellen Gründen des Teilnehmers, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Muss der Teilnehmer aus bereits erwähnten Gründen abgeholt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch die Eltern zu tragen. In diesem Falle steht Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

§ 8 Mangelkündigung und Mitwirkungspflichten

1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner unverzüglich an zu zeigen, sodass Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde in der Regel weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Die Anzeige, in der der Mangel beschrieben und um Abhilfe nachgesucht wird, darf nur gegenüber der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner unter der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen. Die Reiseleiter der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

2. Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gewähren, soweit sie nicht unmöglich ist oder von der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner  verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den § 651 j verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Kunden im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch

a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung

b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und

c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.

Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.

§ 9 Haftung / Haftungsbeschränkung

1. Die vertragliche Haftung der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurde, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

2. Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsnersind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.

3. Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner ursächlich war.

§ 10 Einreisebestimmungen

1. Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner steht dafür ein, alle Staatsangehörigen über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten.

2. Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Kunde die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn dieser hat die Verzögerung zu vertreten.

3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlichen notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschrift erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

§ 11 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht mit der Maßgabe, dass falls der Reisende seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner den Gast hierüber in geeigneter Form. Die Abenteuer in Thüringen Michael Oechsner weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

§ 13 Veranstalter der Reisen:

Abenteuer in Thüringen
Michael Oechsner

Am Anger 6
07381 Bodelwitz
Tel. 033766 214286
Mobil: 01520 8531692

Mali info@abenteuer-in-thueringen.de
www.abenteuer-in-thueringen.de
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IBAN DE05830505050002023504
BIC: HELADEF1SOK